Tag: 20. Juli 2022

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Bankrecht: In welchen Fällen findet es Anwendung?

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist bekanntlich besser. Doch wer kennt sich wirklich im Bankgeschäft aus? Vertrauensvoll wird geglaubt, was der Bank- oder Finanzberater empfiehlt. Das böse Erwachen wirkt anschließend wie eine eiskalte Dusche. Vermeintlich zu spät wird erkannt, dass der Kreditvertrag für sein Unternehmen mehr als riskant ist. Der Anwalt für Bankrecht in Frankfurt hilft dabei, seine Chance auszuloten, ob doch noch etwas zu retten ist.

Haftet die Bank tatsächlich?

Ein Firmenkredit läuft in der Regel mittel- bzw. langfristig. Die Bank sichert sich durch die Überprüfung der Kreditwürdigkeit ab. Stimmt der Businessplan, dann steht dem Abschluss eines Kreditvertrages nichts mehr im Wege. Ein Detail wurde jedoch vergessen, die Bank ist verpflichtet ihren Kunden über die Risiken des Finanzgeschäfts zu informieren. Lag eine Täuschung gar vor, dann greift die Prospekthaftung.

Nicht anders verhält es sich mit allen anderen Finanzprodukten. Es ist oftmals gut, erst einmal eine Nacht darüber zu schlafen und ggf. sich bei großen Finanzgeschäften mit einem Anwalt für Bankrecht zu besprechen. Die Bank bzw. der freie Finanzberater möchte schließlich sein Geschäft machen. Der Zahlendruck ist auf dieser Seite auf jeden Fall vorhanden.

Die nicht ordnungsgemäße Beratung bei der Bank

Knifflig wird es beim Wertpapier- und Devisengeschäft sowie bei dem hochspekulativen Optionsscheinhandel. Das Risiko ist in all diesen genannten Betätigungsfeldern hoch bis sehr hoch. Oftmals stellt sich der gewünschte Gewinn nicht ein. Gar kann es zu einem Totalverlust kommen. Die teils starken Schwankungen an der Böse sind enorm und unberechenbar. Die Bank muss im Vorfeld seinen Kunden über all diese Risiken aufklären. Der Gesetzgeber verfügte diesbezüglich strenge Regularien. Wirbt die Bank mit Finanzprodukten, so ist diese, verpflichtet eindeutig auf ein damit verbundenen Risiken hinzuweisen.

Der Bank- und Finanzberater ist verpflichtet, eine Geeignetheitserklärung auszustellen. Damit ist eine ausdrückliche Begründung enthalten, dass der Kunde für diese Art der Finanzgeschäfte geeignet ist. Wurde die Erklärung versäumt auszufüllen und zu unterzeichnen, greift das Bankrecht und der Kunde hat Chancen rechtlich gegen die fehlende Informationen vorzugehen. In diesem Fall bestehen Chancen auf Schadensersatz. Somit schützt die Prospekthaftung den Anleger zusätzlich. Nicht nur die Bank kann in die Haftung kommen, sondern der Herausgeber des Finanzproduktes mit seinem Prospekt, falls dieser mit seinem Text in die Irre geführt hat.

Die Unterscheidung zwischen öffentlichem und privatem Bankrecht

Das öffentliche Bankrecht beinhaltet die Bereiche, dessen Funktionen von einer staatlichen Einflussnahme und Mitwirkung ausgeht. Das zentrale Element bildet das staatliche Aufsichtsrecht. Dabei handelt es sich um eine aktive Kontrollfunktion. Mit dem Gesetz soll das Bankgewerbe vor schädlichen Entwicklungen und Einflüssen bewahrt werden. Trotzdem wird die Gewerbefreiheit geschützt. Gleichzeitig wird der Anleger- und Verbraucherschutz festgeschrieben. Den aufsichtsrechtlichen Pflichten kommt der Gesetzgeber durch diverse kontrollierenden Organe nach. Das BaFin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen, kontrolliert den Wertpapierhandel. Hinzu kommt das Währungsrecht und der Bereich der Einlagensicherung.

Das private Bankrecht regelt die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und Bank. Ein tatsächliches einheitliches privates Bankrecht gibt es nicht. Der größte Teil der Regelungen im privaten Bankrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Der Fachanwalt für Bankrecht wird im konkreten Fall darüber Auskunft geben, ob es zu einem Verstoß bei einem Bankgeschäft gekommen ist.