Tag: 26. Juli 2022

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Steuerliche Rahmenbedingungen für Grenzgänger Deutschland-Schweiz

Wenn Sie in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz Ihren Arbeitsplatz haben, dann gibt es verschiedene steuerliche Rahmenbedingungen, die Sie einhalten müssen. Denn Ihr Arbeitseinkommen beziehen Sie in der Schweiz doch wo muss es versteuert werden, wenn Ihr Wohnsitz sich in Deutschland befindet? Der folgende Artikel soll hierüber einmal kurz aufklären. Auch eine Beratung für Grenzgänger kann hilfreich sein und für Klarheit sorgen.

Versteuerung von Grenzgängern in die Schweiz

Wenn Sie in Deutschland wohnen und einen Arbeitsplatz in der Schweiz haben, dann müssen Sie bei der Besteuerung Ihres Einkommens hier einige Dinge beachten. Denn Sie wohnen als Grenzgänger zur Schweiz in einem EU-Land, für die Arbeit in der Schweiz verlassen Sie allerdings das Gebiet der Europäischen Union. Daher müssen Sie das Doppelsteuerungsabkommen beachten. Auch die Schweiz gehört zu den Nicht-EU-Ländern, die dieses Abkommen mit Deutschland abgeschlossen haben. Hiervon sind alle Arbeitnehmer betroffen, die in einem Staat leben, in einem anderen aber arbeiten. Durch dieses Abkommen soll vor allem verhindert werden, dass Sie eine doppelte steuerliche Belastung in beiden Ländern tragen müssen.

Dennoch erhält auch die Schweiz einen Teil der Steuern. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Quellensteuer, die einen Pauschalbetrag von 4,5 % des jeweiligen Bruttolohns ausmacht.

Was muss bei der Versteuerung beachtet werden?

Wenn Sie als Deutscher eine Arbeit in der Schweiz annehmen, weiterhin aber im Grenzgebiet in Deutschland wohnen bleiben und täglich, wöchentlich oder monatlich pendeln dann müssen Sie einen „Fragebogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger“ ausfüllen. Hier werden Ihre persönlichen Daten erfasst sowie auch Angaben über das Arbeitsverhältnis. Hierzu gehört auch ein Lohnnachweis. Die Informationen werden dann an das Finanzamt Ihres Wohnortes übermittelt und bearbeitet.

Die hierdurch ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung wird dem Arbeitgeber vorgelegt, der so weiß, dass in der Schweiz nur die Quellensteuer vom Bruttoarbeitslohn abgezogen werden darf. Die restlichen Steuern vom Lohn werden in Deutschland entrichtet. Vierteljährlich muss dann eine Vorauszahlung der Quellensteuer gezahlt werden.

Einkommensteuererklärung – Abgabepflicht

Wenn Sie in Deutschland wohnen und als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten sind Sie dazu verpflichtet. Ihre Einkommensteuererklärung bis jeweils zum 31. Juli des Folgejahres an das für Sie zuständige Finanzamt an Ihrem deutschen Wohnort abzugeben. Hierbei müssen Sie auch den Jahreslohnausweis und die in der Schweiz fälligen Einkommensteuervorauszahlungen aus der Quellensteuer mit angeben. Das Finanzamt ermittelt dann, wie hoch die künftigen Vorauszahlungen sind. Die Höhe hängt vom Einkommen ab und liegt zwischen 14 und 45 % des Lohns. Je mehr Sie verdienen, desto höher steigt der Prozentsatz.

Die Währung, die in die Einkommensteuererklärung eingetragen wird, ist Franken, das Finanzamt rechnet dann in Euro um. Der ermittelte Steuersatz ist dann aber auch immer abhängig vom Umrechnungskurs.

Warum wird die Quellensteuer erhoben?

Über die Quellensteuer wird in der Schweiz sichergestellt, dass ein Teil des Bruttoarbeitslohns auch hier abgeführt wird. Es soll auf diese Weise auch vermieden werden, dass ein Grenzgänger, der in Deutschland lebt, nach einiger Zeit seinen Arbeitsplatz in der Schweiz aufgibt, ohne hier allerdings seinen Beitrag zur Steuer geleistet zu haben. Aus diesem Grund muss die vorab in der Höhe ermittelte Quellensteuer vierteljährlich in der Schweiz in Vorauszahlung geleistet werden. Geben Sie Ihren Arbeitsplatz in der Schweiz dann vor Ablauf des Vierteljahres wieder auf, werden Ihnen die zu viel gezahlten Steuern zurück erstattet.