Wer Rente bezieht, der muss unter Umständen auch mit einer Rentenbesteuerung rechnen. Voraussetzung für die Besteuerung der Rente ist hier die Abgabe einer Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt. Als Rentner kann man hier einer Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung haben. Doch unabhängig davon, bedeutet der Erhalt von Rente nicht automatisch auch, das man Steuern bezahlen muss. Vielmehr kommt es hier auf den Einzelfall an.
Rentenbesteuerung im Einzelfall
Grundsätzlich muss man bei der Rentenbesteuerung zwei Punkte beachten. Der erste Punkt ist der sogenannte Rentenfreibetrag. Der Rentenfreibetrag liegt derzeit bei rund 20 Prozent. Damit ist auch klar, die Rente wird nie zu 100 Prozent besteuert. Besteuert wird vielmehr die restlichen 80 Prozent der Rente. Doch der Rentenfreibetrag ist nur ein Aspekt, ein weiterer ist der Grundfreibetrag bei der Einkommenssteuer. Der Grundfreibetrag ist das sogenannte Existenzminimum, der nicht besteuert wird in der Rentenbesteuerung. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei rund 9.744 Euro pro Jahr für Alleinstehende. Ist man verheiratet, liegt der Grundfreibetrag bei 19.488 Euro. Beide Werte vom Grundfreibetrag werden jährlich angepasst. Ist man jetzt als Rentner beispielsweise alleinstehend und liegt die Rente unter 9744 Euro, so erfolgt hier keine Rentenbesteuerung. Und liegt die Rente über dieser Summe, so greift hier im zweiten Schritt der Rentenfreibetrag und erst dann werden die restlichen 80 Prozent besteuert. In solchen Fällen ist man dann auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Nach dem gleichen Prinzip wird auch bei Ehepaaren verfahren, hier erfolgt die gemeinsame Veranlagung. Das bedeutet, beide Renten würden zusammengerechnet. Übersteigen sie den hier geltenden Freibetrag von 19.488 Euro erfolgt die Rentenbesteuerung. Auch in diesem Fall greift dann der Rentenfreibetrag von jeweils 20 Prozent. Wieviel Steuern man bezahlen muss in einem solchen Fall, wird ganz wesentlich auch davon abhängen, in welchem Umfang man als Rentner Abzüge geltend macht. Schließlich kann man eine Vielzahl an Kosten, beispielsweise für Handwerker oder für Spenden, auch im Rahmen der Steuererklärung geltend machen. Das kann natürlich am Ende die Steuerbelastung bei der Rentenbesteuerung noch erheblich mindern.