Ein Steuerberater berät in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Fragen und er gehört zu den freien Berufen. Er berät seine Mandanten bei der Finanzgerichtsbarkeit oder bei der Finanzverwaltung. Auch ist der Steuerberaterberuf in Österreich und Deutschland ein Angehöriger der klassischen Kammerberufe, die über strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen verfügen. Außerdem ist diese Berufsbezeichnung in Österreich und Deutschland gesetzlich geschützt.
Der Beruf in Deutschland
Dieser Beruf wird als freier Beruf ausgeübt und deshalb gelten hier nicht als Grundlage die Bestimmungen der Gewerbeordnung. Dieser freie Beruf ist somit ein unabhängiges Organ für die Steuerrechtspflege. Dafür gibt es auch eine einzelgesetzliche Grundlage in § 32 Abs. 2 StBerG. Dadurch ist der Beruf des Steuerberaters gleichberechtigt und gleichrangig neben den sonst vorhandenen Organen der Rechtspflege, wie zum Beispiel der Beruf des Rechtsanwaltes.Der Schwerpunkt des Berufsbildes liegt in der Beratung in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen und diese Aufgaben werden dann unparteiisch und unabhängig durchgeführt. Der Tätigkeitsbereich in Deutschland sowie die Zulassung für diesen Beruf wird dann im Steuerberatungsgesetz sowie den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen geregelt. Ein großer Teil dieser Vorbehaltsaufgaben dürfen dann nur von zugelassenen Steuerberatern sowie einigen Berufsangehörigen durchgeführt werden.
In Deutschland gibt es für dieses Berufsfeld auch eine berufsständische Vertretung. Das sind die dafür zuständigen Steuerberaterkammern. Unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer sind diese Steuerberaterkammern bundesweit zusammengeschlossen. Der Steuerberaterverband ist zusätzliche eine freiwillige Interessenvertretung für diesen Berufszweig mit Sitz in Berlin.
Grundsätzlich lohnt sich die Hinzuziehung eines Steuerberaters im privaten Bereich dann, wenn die dafür entstehenden Kosten den zu erwartenden Rückzahlungsbetrag bei den entsprechenden Steuererklärungen nicht übersteigen.