Bei einer Steuererklärung unterscheidet man zwischen einer freiwilligen Abgabe und der Pflichtabgabe gegenüber dem örtlich zuständigen Finanzamt. Viele Menschen müssen keine Steuererklärung gegenüber dem Finanzamt abgeben, da sie als Arbeitnehmer arbeiten. Alle anfallenden Steuern, werden hier bereits über die Lohnabrechnung erhoben und abgezogen. Ganz anders sieht es aber aus, wenn man selbstständig ist. Als Selbstständiger muss man jährlich eine Steuererklärung abgeben. In welchem Umfang das notwendig ist, hängt davon ab, was für ein Unternehmen man hat. Den damit können unterschiedliche Steuerarten anfallen, die man auch erklären muss. Neben der Einkommenssteuer, kann das auch die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer sein. In bestimmten Fällen können aber auch Arbeitnehmer eine Pflicht zur Abgabe haben. Sei es wenn sie Gewinne aus Aktien machen oder mit einer eigenen Solaranlage.
Die Steuererklärung
Doch egal ob man die Steuern im Rahmen einer Pflicht oder freiwillig erklärt, es gelten für die jährliche Abgabe bestimmte Fristen und Rahmenbedingungen. So muss die Steuererklärung nicht auf Papier, sondern elektronisch eingereicht werden. Und auf was man noch achten muss, sind die Fristen. Wird die Frist für eine Erklärung überschritten, ist diese nicht gültig und es können Bußgelder anfallen. Das gilt aber nur, wenn die Abgabe eine Pflicht ist. Oftmals fragen sich Arbeitnehmer, warum sie die Steuer gegenüber dem Finanzamt erklären sollen? Im wesentlichen macht eine Erklärung Sinn, da man viele Kosten bei der Steuer absetzen kann. Beispielhaft sind hier Handwerkerrechnungen zu nennen, die man in einem begrenzten Umfang geltend machen kann. Gleiches gilt aber auch für Spenden oder Rechnungen wegen Bildung und Krankenversicherung. Auch hier kann eine Absetzung möglich sein, was dazu führen kann, dass man vom Finanzamt eine Steuererstattung bekommt. Da das Steuerrecht sehr komplex ist, empfiehlt es sich hier die Dienste von einem Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Dieser kann fachgerecht erkennen, was man absetzen kann. Im übrigen kann man auch die Kosten für einen Steuerberater im Rahmen der Steuererklärung absetzen.