Das Steuerrecht beschreibt in Deutschland die Steuerarten, aber auch die damit verbundenen Regelungen. Wenn es um Steuerarten geht, so gibt es hier beispielsweise eine Vielzahl an Steuern die erhoben werden können. Sei es die Mehrwertsteuer, die Einkommenssteuer, die Grunderwerbssteuer, Erbschaftssteuer, Gewerbesteuer und es gibt auch noch kommunale Steuern, wie die Hundesteuer oder aber auch die Grundsteuer. Doch gerade die letzten beiden Steuern, werden nicht vom Finanzamt erhoben, sondern ausschließlich von der jeweiligen Kommune.
Steuerrecht und die Regelungen
Mit jeder Steuer gibt es aber auch eine Vielzahl an unterschiedlichen Regelungen, die sich aus dem Steuerrecht ergeben. Beispielsweise gibt es abweichende Regelungen, wenn es um die Pflicht der Abgabe einer Steuererklärung geht. Nicht alle Menschen müssen eine Steuererklärung abgeben, vielmehr gibt es hier klare Regelungen. So gehören zu diesem Kreis beispielsweise die Selbstständigen oder wenn Einnahmen erzielt werden, die 410 Euro überschreiten. Mit der Steuererklärung gibt es zusätzlich noch Fristen, in denen sie abgegeben werden. Hier unterscheidet dann noch das Steuerrecht, ob man seine Steuererklärung selbst einreicht oder von einem Steuerberater einreichen lässt. Wird sie von einem Steuerberater eingereicht, hat man zum Beispiel eine deutlich längere Frist. Kommt man seiner Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, so kann dieses mit Zwangsgelder belegt werden. Neben diesen Regelungen im Steuerrecht, gibt es je nach Steuer noch sogenannte Steuerfreibeträge. Das sind vom Gesetzgeber definierte Summen, für die man keine Steuer bezahlen muss. Solche Freibeträge gibt es für Einkommenssteuer, aber zum Beispiel auch bei der Gewerbesteuer. Bei der Gewerbesteuer liegt diese beispielsweise bei 24.500 Euro. Erst wenn man die Grenze als Unternehmer in einem Jahr überschreitet, muss man auf die weiteren Umsätze dann auch Gewerbesteuer bezahlen. Bei der Einkommenssteuer gibt es noch den Sonderfall, da es hier nicht nur einen Freibetrag gibt. Vielmehr gibt es hier einen Freibetrag für Alleinstehende, aber auch für Paare. Was hier gültig ist, hängt im wesentlichen davon ab, ob man getrennt oder gemeinsam als Eheleute gemäß dem Steuerrecht veranlagt wird.